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Immer mehr Leute auch in der Mecklenburgischen Seenplatte beantragen den sogenannten Kleinen Waffenschein. Sie sind dann häufig erstaunt, wenn sie bei der Waffenbehörde des Landkreises eine Gebühr entrichten müssen, wo sie doch schon beim kostenpflichtigen Lehrgang eines Waffenhändlers zur Kasse gebeten wurden.

Kreissprecherin Haidrun Pergande weist darauf hin, dass solche Kurse zur Wissensvermittlung unter anderem über Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen „keineswegs eine Voraussetzung dafür sind, dass man einen Kleinen Waffenschein im Sinne des Waffengesetzes beantragen oder erwerben kann. Bei der Bezahlung eines solchen Lehrgangs beim Händler handelt es sich also nicht um behördliche Gebühren.“

Nur die Behörde sei gegenüber dem Antragsteller berechtigt und verpflichtet, ihm die Gebühren in Rechnung zu stellen, sofern der Kleine Waffenschein ausgestellt wurde. Diese Verwaltungsgebühr beträgt zurzeit 50 Euro.